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Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten
Kostenlose*) anwaltliche Vertretung vor Gericht (nur Inland) in aktiven Urheberrechtstreitigkeiten im Rahmen der bestehenden Rechtsschutzversicherung bis zur
Streitwertobergrenze von insgesamt ¤ 14.600,- pro Rechtsfall für:

• alle Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz
• Aktivstreitigkeiten betreffend Herausgabeansprüche und damit im Zusammenhang stehende finanzielle Ansprüche (Blockierungsgebühr, etc.)
• Geltendmachung vereinbarter Werk- und/oder Veröffentlichungshonorare, allerdings nur im Zusammenhang mit einer Urheberrechtsverletzung. Die Vertretung in diesen Rechtsfällen umfasst auch die außergerichtliche Geltendmachung der Mitgliederansprüche.

*) Aus Erträgen von Vertretungen in Rechtschutzsachen ist ein Anteil von 10 von Hundert in die Rücklage für Rechtsvertretung der Bundesinnung der Berufsfotografen abzuführen.

Nicht umfasst von der Vertretung sind vor allem:
• Streitigkeiten vor ausländischen Gerichten,
• Vertragsberatungen sowie
• Passiv-Streitigkeiten, d.h. Fälle, in denen das Mitglied selbst Rechtsverletzer ist; häufigster Fall ist die Verletzung des so genannten "Rechtes am eigenen Bild" (§ 78 UrhG). Im Falle von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern kann zum Zweck der außergerichtlichen Einigung der Schlichtungsausschuss angerufen werden. Rechtsschutz kann jedenfalls nur einem der Streitteile gewährt werden, worüber der Schlichtungsausschuss entscheidet.


Vertretung in Eintreibungssachen

Eintreibung von offenen Rechnungen bis zu einer Streitwerthöhe von ¤ 6.000,-- (Brutto- Rechnungsbetrag pro Eintreibungsfall).

Sie beinhaltet:
• Klagsführung durch den Verbandsanwalt Dr. Schartmüller.
• Exekution: maximal 5 Exekutionsversuche einschließlich Forderungsanmeldung in einem Insolvenzverfahren nach Vorliegen eines Exekutionstitels

Achtung:

  • Mindesthöhe der einzutreibenden Forderung: Euro 30,--
  • alle Schritte werden bis max. 3 Jahre ab Einschreiten gesetzt.

Voraussetzungen:

1. Eintreibungsauftrag
an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Josef Schartmüller 4230 Pregarten, Tragweiner Straße 52

2. Weitere Voraussetzungen:
• Bestätigung, Mitglied (siehe oben) zu sein
• Zusage, dass die Forderung nicht schon gerichtlich geltend gemacht wurde
• Vorlage der offenen Rechnung (keine Listen)
• Versprechen, keine Absprachen mit der Schuldnerseite ohne vorherige Rücksprache mit meinem Rechtsvertreter zu tätigen
• Ermächtigung des Verbandsanwalts zum Abschluss von Ratenvereinbarung, wenn eine eintreibungsbedingte Notwendigkeiten besteht.
• Benachrichtigung von RA Dr. Schartmüller unverzüglich nach Erhalt einer Direktzahlung von Schuldnerseite über den eingegangen Betrag und das Datum des Zahlungseinganges via
E-Mail oder FAX sowie Überweisung allfälliger Überzahlungen (mehr als Kapital und Zinsen) auf das Konto der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Josef Schartmüller
• über einschlägiges Ersuchen im Bestreitungsfalle der Rechtsanwaltskanzlei alle Urkunden (Rechnungskopien, Korrespondenz, Angebote etc.) umgehend zur Verfügung zu stellen und zum Bestreitungsvorbringen schriftlich Stellung zu nehmen
• Zusage, dass mit dem Schuldner keine Fälligkeitsvereinbarungen getroffen wurden, welche in den Klagsdaten nicht gesondert angeführt sind und
• Einverständnis, mit dem klagsweise geltend zu machenden Begehren von 10 % p.a. Verzugszinsen ab dem Tage der Fälligkeit einverstanden zu sein, falls nichts anderes in den Klagsdaten angemerkt ist.


Einhaltung der gewerblichen Ordnung

Im Kampf gegen die Schwarzarbeit setzt der RSV über Ersuchen einer Landesinnung der Berufsfotografen alle Maßnahmen zur Pfuscherbekämpfung. Diese reichen hin bis zur für den Beklagten oft sehr teuren Klage wegen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

© RSV - Rechtsschutzverband der Fotografen Österreichs
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