Der Rechtsschutzverband der Fotografen Österreichs, kurz RSV, wurde 1969 als parteiungebundener, nicht auf Gewinn gerichteter Verein gegründet. Ihm
gehören derzeit rund 2.500 Berufs- und Pressefotografen sowie rund 140 Reprografen aus ganz Österreich an.
Hervorragende Aufgaben des RSV sind:
- die Gewährung von Rechtsschutz in Urheberrechtsstreitigkeiten und
- die Eintreibung offener Rechnungen für die Mitglieder
- die Einhaltung der gewerblichen Ordnung durchzusetzen
Kollektivmitgliedschaft
Grundsätzlich sind alle aktiven Mitglieder einer Landesinnung der Berufsfotografen bzw. der Fachvertretung Burgenland auch Mitglieder des RSV.
Ausnahmen:
- Mitglieder der Landesinnung Niederösterreich der Berufsfotografen, Aufsteller von Passbildautomaten, Berechtigungen, die auf die Fotoausarbeitung beschränkt sind, Verpächter, ruhende Gewerbeberechtigungen.
- Reprografen (Gewerbeberechtigungen für das Herstellen von Kopien durch Anwendung eines nicht zur Massenherstellung geeigneten Verfahrens) haben nur eine Vertretung in Eintreibungssachen, nicht aber in Urheberrechtsstreitigkeiten.
Einzelmitgliedschaft
Einzelmitgliedschaft ist über Antrag möglich. Der Mitgliedsbeitrag beträgt, Stand 2011, ¤ 100,- pro Jahr mit einer Fünfjahresbindung und Vorauszahlung. Die Einzelmitgliedschaft beinhaltet sowohl die Vertretung in Urheberrechtsangelegenheiten als auch in Eintreibungssachen.
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