Die Pressefotografie ist ein Teilbereich des Fotografengewebes, welches als selbständiges Gewerbe ausgeübt werden kann.
Was darf der Pressefotograf?
Dem Pressefotografen ist nur gestattet, die von ihm hergestellten Aufnahmen für Zeitungszwecke, daß heißt zur Illustration aktueller Berichterstattung im redaktionellen Teil von Zeitungen und Zeitschriften abzugeben.
Definition
Das Pressefotografengewerbe ist ein sogenanntes freies Gewerbe. Frei bedeutet, daß kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, wohl aber die Anmeldung bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, in Wien das Magistratische Bezirksamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Betriebsstandort.
Presseausweis
Die Ausstellung eines Presseausweises ist an die vorherige Anmeldung des Gewerbes geknüpft und kann bei allen Landesinnung der Berufsfotografen beantragt werden. Formulare liegen dort auf.
Es wird weiters ein Passbild benötigt. Eine Liste der Fotografen welche ein dafür geeignetes Passfoto anfertigen können, finden Sie hier <link>