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Berufsfotograf werden
Das Fotografengewerbe zählt zu den Handwerken. Die Ausübung ist an einige Bedingungen geknüpft welche wir Ihnen hier im Detail aufzählen.
Neue Fotografen-Meisterprüfungsordnung ab 08.09.2008
Aufgrund der Veröffentlichung der Änderung der Gewerbeordnung 1994 im Bundesgesetzblatt Nr. 42 vom 26.2.2008 wurde das Gewerbe Fotograf mit Geltungsbeginn 27. Februar 2008 in Berufsfotograf umbenannt und zu den Handwerken umgereiht.

Dies bedingt eine Umwandlung der ab 1.1.2007 gültigen Prüfungsordnung für das reglementierte Gewerbe Fotografen in Meisterprüfungsordnung für das Handwerk Berufsfotograf mit einer "kosmetischen Korrektur" der Bezeichnungen sowie der zitierten Paragraphen. Am fachlichen Inhalt der Prüfungsordnung wurde keine Änderung vorgenommen. Es wurde lediglich das Modul 3 der Gesetzeslage angepasst und dafür ein neuer Absatz 6 eingefügt und im § 15 Übergangs- und Schlussbestimmungen mit dem neuen Absatz 4 die Gleichhaltung der Zeugnisse sowie die Führung des Meistertitels verankert.

Die Berufsfotograf-Meisterprüfungsordnung tritt mit 8. September 2008 in Kraft.

-> Download Fotografen-Verordnung
-> Download Fotografen-Prüfungsordnung per 1.2.2004
-> Download Fotografen-Prüfungsordnung per 1.1.2007
-> Download Berufsfotograf-Meisterprüfungsordnung per 08.09.2008

Lehre
Die Lehrzeit beträgt in der Regel 3 1/2 Jahre (Ausnahmen gibt es) und wird in einem Betrieb mit Lehrlingsausbildungsberechtigung absolviert. Während der Lehrzeit besucht der angehende Fotograf die Berufsschule. Eine verküzte Lehrzeit gilt für Maturanten oder wenn bereits eine andere Lehre (dem Berufsausbildungsgesetz unterliegendem Lehrberuf) oder eine Facharbeiterprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf erfolgreich abgeschlossen wurde.
Voraussetzung:
• Absolvierung der 9-jährigen Schulpflicht
• Besuch der Berufsschule
• Lehrabschlußprüfung
Wer bildet Lehrlinge aus?
Viele Berufsfotografen in allen Bundesländern. Eine eigene Liste gibt es nicht. Wir empfehlen Ihnen, die Fotografen direkt zu kontaktieren.

Alle Adressen finden Sie in der Datenbank der Berufsfotografen <link>

Weitere Informationen zur Lehrlingsausbildung
Link zum Angebot der Wirtschaftkammer <link>
Schulen
Höhere Abteilung für Fotografie und visuelle Medien

Aufnahmebedingungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Erfolgreicher Abschluß der 8. Schulstufe
  • Nachweis der körperlichen Eignung
  • Erfolgreiche Ablegung einer Aufnameprüfung

Anmeldung:
Mittels dem im Sekretariat erhältlichen Voranmeldungsformular.

Adresse:
Höhere Graphische Bundes- Lehr- und Versuchsanstalt
Leyserstraße 6, A-1140 Wien
Telefon: +43/1/982 39 14, Fax: +43/1/982 39 14 111
http://www.graphische.at/

Kolleg für Fotografie

Aufnahmebedingungen:

  • Matura
  • Nachweis der körperlichen Eignung
  • Ablegen eines fachlichen Eignungstests

Adresse:
Höhere Graphische Bundes- Lehr- und Versuchsanstalt
Leyserstraße 6, A-1140 Wien, Telefon: +43/1/982 39 14, Fax: +43/1/982 39 14 111
http://www.graphische.at/

Höhere Bundeslehranstalt für bildnerische Gestaltung

5-jährige Schule in Graz, mit deren Abschluß der Schüler Maturareife und Lehrabschlußprüfung hat.

Fotografenschule

2. Bildungsweg
Voraussetzung:
  • Absolvierung der 9-jähringen Schulpflicht

Ausbildungsweg
Mehrjährige, etwa der Lehrzeit (3 1/2 Jahre) etsprechende Praxis als Arbeiter in einem Fotografenbetrieb.

Bei Einverständnis von Arbeitgeber und Schuldirektor besteht die Möglichkeit, als Gasthörer die Berufsschule zu besuchen

Nach Vollendung des 20. Lebensjahres und Zulassung durch die Bezirksverwaltungsbehörde

Ablegung der Lehrabschlußprüfung

Meisterprüfung der Fotografen

Voraussetzungen: vollendetes 18. Lebensjahr
Für jede Person besteht die Möglichkeit, zur Meisterprüfung der Fotografen anzutreten. Die Prüfung besteht aus 5 Modulen. Modul 1A+1B - den praktischen Prüfungsteilen, Modul 2 – fachlich mündlich, Modul 3 – fachlich schriftlich, Modul 4 - Ausbilderprüfung, Modul 5 – Unternehmerprüfung. Unter gewissen Voraussetzungen können die Module 4 und 5 entfallen. Genaue Informationen über den Umfang der Meisterprüfung entnehmen Sie bitte dem Informations-Pdf über die neue Prüfungsverordnung.

Vorbereitungslehrgänge und/oder Fachkurse werden von folgenden Schulungsinstituten / Fotografenmeistern / Fachausbildnern veranstaltet bzw. angeboten:

A) Fotografenschule.AT / Fotografenmeister G.MACHER

Vorbereitung zur Meisterprüfung der Fotografen.

Adresse:
Gewerbestrasse 1 - 3382 Loosdorf - NÖ
Tel: 02754-6351
Fax:02754-63514

http://www.gesellenpruefung-fotograf.at
http://www.meisterpruefung-fotograf.at

Für die NÖ-Landesinnung der Fotografen.
http://www.fotografenschule.at

B) A1-Fotografie.AT / Fotografenmeister C.HINTERNDORFER

Vorbereitungskurse und Seminare zur Lehrabschluß und Meisterprüfung der Fotografen.

Weitere Infos direkt beim Seminaranbieter unter http://www.a1-fotografie.at

C) WIFI Oberösterreich in Zusammenarbeit mit Vis-Com Eric Berger

Fotografen/Fotografinnen  Vorbereitungskurs auf die Befähigungsprüfung

Der Kurs beinhaltet die fachliche und praktische Vorbereitung zur Befähigungsprüfung (Modul 1 bis 3). Zur kompletten Vorbereitung buchen Sie die Kurse "0100j Unternehmertraining" und "0110j Ausbildertraining".

Weitere Infos direkt beim Seminaranbieter unter
http://www.ooe.wifi.at/Fotografen-Fotografinnen.pid.6360.htm

Dafür empfohlene Vorbereitungskurse ebenfalls vom WIFI und Vis-Com:

2520 Masterclass Digitale Fotografie <link>

2525 Masterclass Professionelle Bildbearbeitung in der dig. Fotografie  mit Adobe Photoshop <link>

Quereinsteiger können 2520 und 2525 besuchen und haben damit eine gute Basis als Pressefotograf oder es wird als Vorbereitung für die Meisterprüfungsvorbereitungskurs genutzt.

Ein positives Absolvieren der Meisterprüfung ohne Lehre ist bei entsprechendem persönlichem Engagement und Know How möglich.

Weiterbildung
Seminare für Berufsfotografen in Unterstützt der Landesinnung der Fotografen NÖ als Vorbereitung zur Lehrabschluß- und Meisterprüfung.

Weitere Infos direkt beim Seminaranbieter unter: http://www.a1-fotografie.at/

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